eVV Import
Elektronische Veranlagungsverfügung Import
Die elektronische Veranlagungsverfügung ist der Beleg über Ihre Einfuhr – und zugleich der Nachweis, mit dem Sie die Einfuhrsteuer zurückfordern. Die Lösung holt diese Belege für Sie ab und legt sie in einem Archiv ab, in dem Sie jeden Vorgang wiederfinden.
- Abholung der eVV-Importbelege
- Archiv mit Suche über die abgeholten Belege
- Ausgelegt auf Firmen, die selbst importieren